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Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferienhausvermietung

§ 1 Buchungsbestätigung

Die Buchung für das Ferienhaus ist rechtskräftig und kommt durch Absenden der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung (siehe §2) zustande.
Mit Überweisung der Anzahlung erkennen der Mieter und seine Mitreisenden die AGB und das Mietverhältnis als verbindlich an.

§ 2 Zahlung

Mit Erhalt der Buchungsbestätigung ist die Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Gesamtentgeltes innerhalb von 10 Tagen fällig und auf das angegebene Konto des Vermieters zu überweisen.
Der Restbetrag (2.Rate) wird fällig bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt.
Bei einer kurzfristigen Buchung innerhalb vier Wochen vor Reiseantritt, wird der gesamte Mietpreis sofort fällig.
Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Geht der Anzahlungsbetrag nicht innerhalb von 10 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren ohne dass hieraus ein Anspruch gegen den Vermieter besteht.
Mit der Zahlung der 1. Rate erkennt der Mieter Mietbedingungen, Preise und Mietzeitraum an und erklärt sein Einverständnis.

§ 3 Rücktritt und Schadenersatz

3.1. Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist unter der angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Mieter wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
3.2. Tritt der Mieter vor Mietbeginn zurück oder tritt er den Aufenthalt nicht an, so verliert der Vermieter den Anspruch auf den Preis. Der Vermieter ist in diesem Fall berechtigt, einen angemessenen Schadensersatz ab dem Eingangstag Ihrer Rücktrittserklärung zu verlangen, wobei folgende Forderungen ohne weitere Nachweise gestellt werden können:
a) bis zum 42. Tag vor Reiseantritt: 30%
b) vom 41. bis 28. Tag vor Reiseantritt: 60%
c) vom 27. bis 07. Tag vor Reiseantritt: 80%
d) vom 06. bis zum Anreisetag und bei Nichtanreise: 90%
3.3. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht rückvergütet.
3.4. Der Mieter hat das Recht einen Ersatzmieter zu stellen, der das Haus in vollem Umfang übernimmt. Dafür kann eine Bearbeitungsgebühr von € 30,00 berechnet werden. Rücktrittsgebühren werden dann nicht erhoben.
3.5. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
3.6. Sollten Sie Ihre Reise, ohne vorherige rechtzeitige Benachrichtigung, nicht antreten, behalten wir uns das Recht vor, das Ferienhaus weiter zu vermieten.
3.7. Wir empfehlen Ihnen dringend für unvorhersehbare Gründe den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

§ 4 Aufenthalt

4.1. Der Mietpreis gilt für die angegebenen Personenzahlen laut Buchungsbestätigung. Bei Gästen, die zusätzlich in dem gemieteten Haus Übernachten oder in der Überwiegenden Zeit anwesend sind, haben die Kontaktperson als auch Vermieter des Ferienhauses das Recht, diese abzuweisen oder gesondert zu berechnen.
4.2. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Nutzer oder bestellt er zu Lasten eines anderen, so haften beide als Gesamtschuldner.
4.3. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Ferienhauses, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises (§ 2), kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.
4.4. Das Aufstellen von Wohnwagen, Zelten o.Ä. ist nicht gestattet.

§ 5 An- und Abreise

5.1. Anreise: ab 15:00 Uhr möglich
5.2. Abreise: bis 10:00 Uhr

§ 6 Pflichten des Mieters

6.1. Der Mieter ist verpflichtet, zugleich für seine Mitreisenden, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu behandeln, mit allem, was dazu gehört (Mietobjekt, dem Inventar, das Ruderboot, den Elektromotor, die Fahrräder und den Gemeinschaftseinrichtungen). Der Mieter haftet für alle Schäden, die er oder Mitreisende während des Aufenthaltes verursachen und der Mieter ist verpflichtet, diese vor seiner Abreise bei dem Vermieter / Kontaktperson zu melden. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände.
6.2. Alle Schäden sind vor der Abreise vom Mieter zu begleichen, oder es wird eine entsprechende Vereinbarung getroffen. Werden nach der Abreise des Mieters nicht gemeldete Schäden oder Mängel vom Vermieter/ Kontaktperson festgestellt, werden diese dem Mieter in Rechnung gestellt.
6.3. Der Mieter ist auch verpflichtet dafür zu sorgen, dass weder er noch seine Mitreisenden die Nachbarn oder die Umgebung stören. Falls sich der Mieter oder begleitende Personen grob, unachtsam oder mutwillig verhalten, behalten sich der Vermieter/ Kontaktperson das Recht vor, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. In solchen Fällen ist der Vermieter nicht verpflichtet, einen Teil oder den gesamten Mietpreis zu erstatten.
6.4. Des Weiteren sind der Mieter und seine Mitreisenden zum wirtschaftlichem Umgang mit den Nebenkosten verpflichtet.(Heizkosten, Energie, Wasser)
6.5. Nach Einweisung durch die Kontaktperson kann der Kamin verwendet werden. Es werden nur Briketts oder Kaminholz verwendet.

§ 7 Reklamationen

Eventuelle Schäden und alle anderen Reklamationen am Mietobjekt müssen dem Vermieter / Kontaktperson spätestens 48 Stunden nach Einzug gemeldet werden.
Danach müssen evtl. beschädigte/ fehlende Gegenstände ersetzt werden. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib im Ferienhaus vorgesehen.
Andernfalls kann der Mieter dafür gemäß § 6.2 haftbar gemacht werden. Reklamationen aufgrund mangelhafter Endreinigung sind dem Vermieter/ Kontaktperson sofort nach der Ankunft zu melden.

§ 8 Haftung / Schäden

Alle Schäden, die Sie verursachen, sind in aller Regel von ihrer Haftpflichtversicherung abgedeckt. Zeigen Sie uns die Schäden an. Nicht angezeigte Schäden werden dokumentiert und Ihnen grundsätzlich in Rechnung gestellt. Für Schlüssel, die nicht zurückgegeben werden, berechnen wir pauschal 150 EUR. Die Schlosszylinder werden aus Sicherheitsgründen bei Verlust der Schlüssel ausgetauscht, für die dadurch entstehenden Kosten kommt der Mieter auf.

§ 9 In der Endreinigungspauschale ist nicht enthalten:

9.1. Spülen des Geschirrs, das Umsortieren von Pappe und gelbe Säcke. Nicht enthalten sind die Grundreinigung von Herd (Backofen) und Herdplatten (Ceranfeld), die durch eingebrannte Essenrückstände verunreinigt sind und der Grill. Des Weiteren gehört nicht zur Endreinigung das Ausräumen des Kühlschrankes.
9.2. Ist die Wohnung mehr als stark verschmutzt, dass man von mutwilliger Verunreinigung ausgehen kann, und die Reinigung länger dauert als normal bzw. eine Renovierung notwendig ist, werden die zusätzlichen Reinigungs- bzw. Renovierungskosten dem Mieter in Rechnung gestellt.
9.3. Bitte verstellen bzw. verdrehen Sie die Satellitenschüssel nicht. Es ist auch nicht gestattet Geräteeinstellungen oder die Programmierung des TV-Gerätes, Sat-Receiver und der Heizung zu verändern. Die Möbel sollten bei der Abreise wieder so stehen wie bei der Anreise.

§ 10 Sonstiges

10.1. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf die Schriftformerfordernis.
10.2. Eine Haftung oder Garantie für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann trotz ständiger Aktualisierung nicht übernommen werden.
10.3. Sofern eine Bestimmung der AGB unwirksam ist oder werden sollte, wird hierdurch die Wirksamkeit der Übrigen nicht berührt.
10.4. Die im Mietobjekt ausliegende Hausordnung ist Bestandteil des Vertrages, die dort festgelegten Punkte sind einzuhalten.
10.5. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Wetter (Ruhr).